Anwendung der vorbeugenden Polizeihaft gegen Berufsverbrecher.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Preußischer Minister des InnernAbschr. gefertigt vom Pr. Justizminister, I 3136
Acquisition
Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen Ludwigsburg
Scope and Content
Adressat: Regierungspräsident u. a.Verschärfung der Strafen für Berufsverbrecher.Vorbeugungshaft für Personen, die als Berufsverbrecher bekannt sind (§ 1 der Verordnung zum Schutz von Volk und Staat vom 28.02.1933).Vorbeugungshaft auch für Personen, die zwar keine Berufsverbrecher sind, aber in diese Richtung zielende Absichten erkennen lassen.Angaben über die Durchführung durch die Landeskriminalpolizeistellen und spätere Einweisung in Konzentrationslager.