Verhängung der Schutzhaft gegen aktive Staatsbeamte.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Pr. MdJ
Acquisition
Bundesarchiv
Scope and Content
Adressat: die Ob.- und RegierungspräsidentenSchutzhaft darf gegen Beamte nur mit Genehmigung des Pr. MdJ angeordnet werden.Die Beamten dürfen bis zur Verurteilung nur in Polizeigefängnissen und nicht in Konzentrationslagern untergebracht werden. Mitteilung an den Regierungspräsidenten in Düsseldorf, daß das Lager Kemna im November geschlossen wird, und die Häftlinge in Konzentrationslagern untergebracht werden.