Nicht angeführt (Verbot der ersten Bibelforscher).
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- nicht angeführt (Bayerisches Staatsministerium des Innern)
Scope and Content
Auf Grund § I der Verordnung der Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28.02.1933 (402, Folio 12-14), wird für das bayerische Staatsgebiet angeordnet:1.) Die Vereinigung der "Ernsten Bibelforscher" werden aufgelöst und verboten.2.) Die Verbreitung von Druckschriften der "Ernsten Bibelforscher" sowie jede Art der Werbung für die "Ernsten Bibelforscher" wird verboten.3.) Zuwiderhandlung gegen Ziffer 1. und 2. werden nach § 4 der Verordnung vom 28.03.1933 bestraft.