Nicht angeführt (Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28.02.1933).
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- nicht angeführt (Reichsgesetzblatt 1933, Teil I, S. 83)
Scope and Content
Beschlagnahmungen sowie Beschränkungen des Eigentums auch außerhalb der sonst hierfür gesetzlichen Grenzen zulässig.Fünf weitere Paragraphen im Wortlaut.