Leistungslohn im Baugewerbe Nr. IV/7.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- Wirtschaftsgruppe Bauindustrie, Bezirkgruppe Schlesien
Scope and Content
Vom Präsidenten des Gauarbeitsamtes und Reichstreuhänder der Arbeit Niederschlesiens wird beanstandet, daß von einzelnen Betrieben die in der Reichstarifordnung über den Leistungslohn im Baugewerbe vom 02.06.1942 vorgesehenen Meldungen nicht rechtzeitig oder gar nicht abgegeben werden.