Anordnung der Sicherheitshaft durch die Sicherheitspolizei.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- MVCH-pol. Brüssel
Scope and Content
Adressat: Beauftragten des Chefs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes für Belg. und Nordfr. Dienststelle Brüssel.Nachrichtlich an OFKs und Feldkommandanturen (VCH) mit Durchschlägen für die Kreis- und Ortskommandanturen und Mil. Bef. i. Frankr. (Verwaltungsstab, Abteilung Verwaltung)I. Personen, die von der Sicherheitspolizei in Schutzhaft genommen werden.II. Begründung der Sicherheitshaft.III. Zuständigkeit für Haftnachweise (mündlich bis 7 Tg.).IV. Anweisung über Fortdauer der 7 Tg.-Haft nach erfolgtem schriftlichen Sicherheitsbefehl.