Richtlinien für die Zusammenarbeit des KBJ und Ref. A 3 einschl. der Leitung des Jugendschutzlagers.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Amt V (Reichssicherheitshauptamt)
Acquisition
Bundesarchiv
Scope and Content
V. Beobachtung der Zöglinge auf Veranlassung des Ref. A 3 mit halbjährl. Berichterstattung.VI. Entscheidung über die Entlassungsfrage nach 1 1/2 Jahren.VII. Die Verfügung über die Entlassung des Zöglings trifft Ref. A 3 unter Berücksichtigung des Gutachtens des KBJ.(KBJ - Kriminalbiologisches Institut).