Jugendschutzlager Moringen/Solling.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Vervielfältigung
Creator(s)
- (Reichssicherheitshauptamt Amt 5), Mitteilungsblatt des Reichskriminalpolizeiamtes
Acquisition
Bundesarchiv
Scope and Content
Zur Unterscheidung der Zöglinge gilt es folgende Blockaufteilung:1. B-Block (Beobachtungsblock)alle Neuzugänge, nach einem halben Jahr Beurteilung durch den Blockführer, Entscheidung darüber, in welchen der 6 Blöcke der Zögling kommt.2. U.-Block (Block der Untauglichen)Verwahrung von Geistesschwachen und geistig Geschädigten, bei Erreichung des Entlassungsalters (23-25 Jahre) bzw. Untragbarkeit erfolgt Überweisung in eine Heil- oder Bewahrungsanstalt.