Jugendschutzlager Moringen/Solling.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Vervielfältigung
Creator(s)
- (Reichssicherheitshauptamt Amt 5), Mitteilungsblatt des Reichskriminalpolizeiamtes
Acquisition
Bundesarchiv
Scope and Content
Folgende Strafen durften vom Kommandanten verhängt werden:1. Entzug von Vergünstigungen (Ausschl. von Veranstaltungen)2. Ordnungsstrafen (Tischdienst usw.)3. Hartes Lager4. Strafestehen5. Bis zu 15 Stockhiebe6. Arrest bis zu 3 Wochen.Wesentl. Erziehungsfaktor ist die Gewöhnung an eine ununterbrochene Arbeit. Die Zöglinge sind fast alle in Rüstungsbetrieben eingesetzt. Außerdem besteht eine lagereigene Sattlerei und Maschinenschlosserei.