Nicht angeführt (Das "Eutiner Schutzhaftlager" 1933 - 1934, zur Geschichte eines "wilden" Konzentrationslagers).
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Lawrence D. Stokes, Departement of HistoryDalhouise University Halifax, Nova Scotia
Scope and Content
V. Nachspiel. Fast 4 Jahre nach Auflösung des Konzentrationslagers hatten sich die Eutiner Reg., das oldenburg. Innenministerium und die Reichsbehörden mit den restlichen Folgen der Schutzhaftpolitik des Regierungspräsidenten auseinanderzusetzen, der von den entlassenen, prominenten Gef. Bußgelder, Haftkosten und Kautionen abverlangt und Verzicht auf Beamtenrecht erzwungen hatte. Zwei Prozesse von ehem. Häftlingen, ihre Gelder und Rechte zurückzubekommen, sind erwähnt. Am 25.09.1935 erging eine Mahnung vom Leiter der Geheimen Staatspolizei in Oldenburg an die Staatspolizeistelle in Eutin, Entlassung von Häftlingen gegen Zahlung ist unzulässig; Maßnahmen der Staatspolizei sind Sicherheitsmaßnahmen und die Verhängung einer Buße sind Sühnemaßnahmen.