Entlassung und Beurlaubung von Häftlingen.
Extent and Medium
Art: Abschrift
Creator(s)
- Geheime Staatspolizei, Inspekteur der Konzentrationslager
Scope and Content
Adressat: Kommandanten der Konzentrationslager Sachsenburg, Dachau, Lichtenburg, Bad Sulza, SachsenhausenGegen eine von der Geheimen Staatspolizei verfügte Entlassung oder Beurlaubung eines Häftlings steht dem Kommandanten das Einspruchsrecht beim Reichsführer-SS zu. Der Einspruch muss eingehend sachlich begründet sein, Schutzhaftakte und ärztlicher Befund über Haftfähigkeit evtl. beigefügt.