Urlaub im Ersatzheer.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- Oberkommando des Heeres (Ch. H. Rüst. und B. der E.)
Scope and Content
Mit Wirkung vom 10.07.1941 gelten für das Ersatzheer folgende Bestimmungen:I. ErholungsurlaubII. Landwirtschafts- und ErnteurlaubIII. SonntagsurlaubIV. SonderurlaubAusführliche Angaben hierzu.(Dok. unvollständig).