Paßtechnische Regelung des Verkehrs zwischen dem Altreich und den besetzten ehemals österreichischen Gebieten der Untersteiermark, Kärnten und Krains.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- SS-Führungshauptamt, Kommandoamt der Waffen-SS, II b (3)
Scope and Content
Die paßtechnische Regelung für die oben genannten Gebiete (Durchlaßschein) gilt nicht für Angehörige der Waffen-SS. Sie brauchen keinen Durchlaßschein und sonstige Grenzübertrittpapiere.