Abrichtung der Schutzhunde.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt, Amtsgr. D-KL D I/6
Scope and Content
Adressat: Konzentrationslager Auschwitz, ZIL Bergen-Belsen, Konzentrationslager Buchenwald, Dachau, Flossenbürg, Groß-Rosen, Herzogenbusch, Sonderlager Hinzert, Konzentrationslager Lublin, Mauthausen, Natzweiler, Neuengamme, Ravensbrück, Sachsenhausen, Stutthof u. a.Ob Schutzhunde auf Stellen und Verbellen oder auf Beißen abgerichtet werden sollen, wird wie folgt geklärt:Bei der Streifenarbeit (Stöbern) soll der Hund den Täter stellen und verbellen, wenn er mit erhobenen Händen stehen bleibt. Flieht jedoch der Täter, greift er den Hund an oder macht Abwehrbewegungen, so soll der Hund rücksichtslos beißen.