Unmittelbare Einweisung von Häftlingen in das Arbeitserziehungslager Hinzert durch die Kreispolizeibehörde im Auftrag der Kripo.

Identifier
053/0039a.jpg
Language of Description
German
Alt. Identifiers
  • Hinzert 10
  • I437, Folio 1-6
  • IV 6 b-139/44
Dates
23 May 1944
Level of Description
File
Source
EHRI Partner

Extent and Medium

Art: Fotokopie vom Original

Creator(s)

Acquisition

Bundesarchiv

Scope and Content

Adressat: Kreisverwaltung AhrweilerEinzuweisen sind aufgegriffene arbeitsvertragsbrüchige und wiederholt arbeitsunwillige ausländ. Zivilarbeiter. Die Einweisungsentscheidung in das Arbeitserziehungslager trifft die Kreispol.-Behörde und die Einweisung der Häftlinge erfolgt mit Einlieferungsschein, Personalbogen und ärztl. Attest über Haft-, Lager- und Arb.-Fähigkeit. Vernehmung der Häftlinge bei Orts- oder Kreispol.-Behörde oder im Lager. Über Dauer der Arb.-Erziehungshaft und Verbleib der Häftlinge nach Entlassung aus dem Lager entscheidet die Sicherheitspolizei. Als Anlage (3-6) Vorlage eines Einlieferungsscheines, eines Personalbogens und ärztl. Attestes.

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