Konzentrationslager Dachau Sonderbefehle - Dienstanweisungen über die Todesstrafe (Folio 14-15).
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Durchschrift
Creator(s)
- US Generalanwalt
Scope and Content
- In Klasse können auch Häftlinge auf Grund ihres Vorlebens sein.17. Häftlinge aller Klassen können bei gutem Benehmen von der Arbeit befreit werden, bei Entzug von einem Viertel der ihnen zustehenden VerpflegungD. Rechtssprechung18. für das Lager ausnahmslos dem KommandantenVor ein Lagergericht aber kommen alle Vergehen nach Artikel 8. Das Gericht besteht aus dem Kommandanten, ein oder zwei SS-Führern und einem SS Mann.Konzentrationslager Dachau, Kommandantur, 01.10.1933Dienstanweisungen/Häftlings-Bewachung1. Aufstellung der Begleitmannschaften.
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