Disziplinar- und Strafordnung für das Gefangenenlager.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- Kommandantur Konzentrationslager Dachau
Scope and Content
In § 6 die geringste Strafe: 8 Tage strengen Arrest mit je 25 Stockhieben zu Beginn und am Ende der Strafe, wer einem SS-Angehörigen gegenüber abfällige Bemerkungen macht usw. usw.In § 11 Tod durch den Strang wer zum Zwecke der Aufwiegelung politisiert oder sich mit anderen zu diesem Zwecke zusammenfindet usw. usw.