Aufstellungen und Bezugsberechtigungen durch die Ernährungsämter, Abteilung A für Schon-(Diät)-Kost und Zusatzverpflegung Stärkungsmittel für Blutspender.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt, Berlin-Lichterf.-W., Unter den Eichen 126 - 135
Scope and Content
Anordnung für das Verpflegungswesen Nr. 509, Truppe Nr. 24.Ernährungsämter dürfen keine Bezugsberechtigungen W/SS mehr ausstellenVerwundete, kurz vor der Entlassung empfangen Stärkungsmittel bei der neuen Dienststelle.