a) Versorgung der Einheiten der Waffen-SS und Kas. Po. im Heimatkriegsgebiet mit Brüherzeugnissen und Würzen b) Kauf von Suppenerzeugnissen aus den Verfügungssummen zur Verbesserung der Verpflegung.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Leiter des TWL Braunschweig
Scope and Content
Adressat: Sämtliche Einheiten der Waffen-SS und Kas. Po. im Bereich des TWL BraunschweigDie Anordnungen für das Verpflegungswesen Nr. 353 und 456 sind mit sof. Wirkung außer Kraft gesetzt.