Nicht angeführt (Leichenverbrennung).
Extent and Medium
Art: Durchschrift vom Original
Creator(s)
- Konzentrationslager Buchenwald, Kommandant
Scope and Content
Befehl, wonach Leichen nur am dritten Tage nach dem Tod nach Weimar zur Verbrennung transportiert werden müssen.Übersetzung ins Englische für:H. Q. 3. Armee, Abteilung Kriegsverbrechen, 3 JA 81, 02.05.1945.