Verwendung freiw. Beitragsmarken nach Beitragsklasse I-§ 122 des Gesetzes über den Ausbau der Rentenversicherung vom 21.12.1937, wenn freiw. Beiträge vor dem 01.01.1937 nicht bereits verwendet worden sind.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- Leiter der L. V. A. Thüringen, Weimar
Acquisition
Bundesarchiv
Scope and Content
Adressat: Reichsverband Deutscher Rentenversichungsträger, BerlinEine Mitteilung der Rechtsauffassung des Reichsverbandes Deutscher Rentenversicherungsträger zu oben genanntem Betr. wird erbeten, da die L. V. A. der Ansicht ist, daß lt. § 122 die rechtzeitige, nicht die nachträgliche Verwendung gemeint ist (Anlage zu 406, Folio 40).