Übersendung der Aschenurnen an die Angehörigen der im Konzentrationslager verstorbenen polnischen Schutzhäftlinge.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Konzentrationslager Auschwitz, polit. Abteilung
Scope and Content
Adressat: Geheime Staatspolizei, Staatspolizei(leit)stelle LitzmannstadtLt. Entscheidung Reichsführer-SS dürfen die Urnen der im Konzentrationslager verstorbenen polnischen Häftlinge nicht mehr an die Angehörigen oder Friedhöfe gesandt werden. Unterstellten Dienststellen ist hiervon Kenntnis zu geben.