Nicht angeführt (Befahrung der Altanlage).
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- (Bergverwaltung Fürstengrube)
Scope and Content
Am 21.06.1944 wurde von der Bergbehörde festgestellt, daß Angehörige der SS ohne Benachrichtigung und ohne Erlaubnis der Betriebsführung in die Grube fahren. Es ist nicht erlaubt, ohne Begleitung einer Aufsichtsperson den Grubenbetrieb zubefahren.Grubenseitig muß zu jeder Zeit die Zahl und die Namen der sich untertage befindlichen Leute festzustellen sein. Es wird gebeten, bei den sich ergebenden nötigen Grubenfahrten die Betriebsführung zu benachrichtigen.