Verfolgung von Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht in den bes. Gebieten.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes
Scope and Content
Adressat: Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, BerlinEine größere Anzahl von Personen, die im bes. franz. Gebiet festgenommen wurden, sind bis zur Hauptverhandlung vor dem Sondergericht in das Lager Hinzert überführt. Angehörige und Bekannte der verhafteten Personen sind aus Abschreckungsgründen in Ungewissheit über das Schicksal der Häftlinge zu lassen. Regelung bei Todesfällen: a) Benachrichtigung der Angehörigen unterbleibt; die Leiche wird am Sterbeort im Reichsgebiet beigesetzt; c) Beisetzungsort wird nicht bekannt gegeben.