Ruhen von Gefangenenunfallrenten oder Billigkeitsentschädigungen bei Schutz- und Vorbeugungshaft.
Extent and Medium
Art: Abschrift vom Original
Creator(s)
- Führungshauptamt, Inspekteur der Konzentrationslager, Pol.
Scope and Content
Adressat: Kommandantur Konzentrationslager Dachau, St., Buchenwald, Mauthausen, Flossenbürg, Auschwitz, Groß-Rosen, Natzweiler, Niederhagen, St., Ravensbrück, Kriegsgefangenenlager Lublin, Sonderlager HinzertVerfügung, daß die Gef. Unfallrente oder Billigkeitsentschädigung, die durch eine Justiz- oder Po. Behörde gewährt wurde, bei allen Häftlingen, die in ein Konzentrationslager eingewiesen werden, ruht.(Abschrift)