Zahlung der Beiträge zur Aufrechterhaltung der Anwartschaft in der Sozialversicherung für Häftlinge.
Extent and Medium
Art: Abschrift vom Original
Creator(s)
- Reichsführer-SS, Inspekteur der Konzentrationslager Verwaltung, Oranienburg
Scope and Content
Adressat: Konzentrationslager Flossenbürg, VerwaltungDie Anwartschaften in der Rentenversicherung in der Zeit vom 26.08.1939 bis zum Ablauf des auf das Kriegsende folgenden Kalenderjahres erlöschen nicht. Die Zahlungen von Versicherungsbeiträgen zur Erhaltung der Anwartschaft für nachweislich mittellose Häftlinge sind bis auf weiteres auszusetzen. Eine Rückforderung der seit dem 26.08.1939 abgeführten Beiträge durch das Reich ist nicht möglich.(Abschrift).