Ruhen der Versorgungsbezüge bei Schutzhäftlingen.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Preußische Geheime Staatspolizei der stellv. Chef und Inspekteur
Scope and Content
Adressat: die Oberpräs. und Regierungspräsident, dem Pol.-Präs. in Berlin, alle StaatspolizeistellenZusendung der Bestimmung über das Ruhen der Versorgungsbezüge bei Schutzhäftlingen zur Kenntnis und Beachtung. Die Behörden haben für die an die zuständigen Versorgungsämter mitzuteilenden Namen und Anschriften der in Schutzhaft genommenen Personen zu sorgen. Alle Personen die in ein Konzentrationslager eingewiesen werden und diejenigen die auf die Voraussetzung des § 75 Abs. 1 des Gesetzes vom 30.06.1933 zutreffen.(ohne Anlagen).