Ruhen der Versorgungsbezüge.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Reichsminister der Arbeit
Scope and Content
Die Unterbringung Versorgungsberechtigter in Konzentrationslagern begründet an sich kein Ruhen der Versorgung - Von Fall zu Fall ist aber festzustellen, ob ein Ruhen der Versorgungsbezüge in Frage kommt. Die Verwaltungen der Konzentrationslager sollten die Namen und Anschriften der Versorgungsberechtigten den zuständigen Versorgungsämtern mitteilen.Weitere Angaben hierzu.Gesetze vom 30.06.1933, § 75 (Reichsgesetzbl. I S. 446) und RVG § 75 a. a. O. RVG § 61 Abs. 2 sind erwähnt.