Wertsachen jüdischer Häftlinge.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- Reichssicherheitshauptamt
Scope and Content
Adressat: Reichsführer-SS, Inspekteur der Konzentrationslager in OranienburgEine Herausgabe von in Verwahrung genommenen Wertsachen an die in Konzentrationslagern untergebrachten Juden ausländischer Staatsangehörigkeit oder an die Angehörigen Verstorbener kommt nicht in Betracht. Die Gegenstände sind soweit sie Angehörigen des ehemaligen polnischen Staates gehören auf Grund der Verordnung vom 17.09.1940 - RGBl. I S. 1270, anzumelden oder auf Grund der Einziehungsgesetze vom 26.05.1933 und 14.07.1933, RGBL-I, S. 293 und 479 einzuziehen.