Nicht angeführt (Sonderbeilage für Anwartschaftsbescheide).
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Vervielfältigung
Creator(s)
- nicht angeführt
Acquisition
Bundesarchiv
Scope and Content
Die Bestimmungen über die Erhaltung der Anwartschaft in den Sozialversicherungen haben ab 01.01.1938 Gültigkeit.(Bestimmungen sind aufgeführt). Mit dem Zusatz über "Anmerkungen für Wanderversicherte" und Sonderregelung aus Anlass des Krieges.