Aufsichtspflicht für Häftlinge und Kriegsgefangene.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Chef des SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamtes
Scope and Content
Adressat: Amtsgruppen A, B, C, D und W, alle Ämter des SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamts, alle Aussendienststellen des SS-Wirtschafts-VerwaltungshauptamtsEs wird angeordnet, daß jeder Leiter einer Außendienststelle des SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamtes, dem Häftlinge oder Kriegsgefangene zur Arbeitsleistung zur Verfügung gestellt werden, mit verantwortlich für die Sicherung gegen Flucht, Beraubung oder Sabotageakte ist. Er hat daher zu veranlassen, diese Akte zu verhindern.Häftlinge sollen mindestens jedes halbe Jahr ausgewechselt werden.