Einsatz der Hundestaffeln in den Konzentrationslagern.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt, Amtsgr. D-KL D I/6
Scope and Content
Adressat: Konzentrationslager Auschwitz, Bergen-Belsen, Buchenwald, Dachau, Flossenbürg, Groß-Rosen, Herzogenbusch, Hinzert, Lublin, Mauthausen, Natzweiler, Neuengamme, Ravensbrück, Sachsenhausen, Stutthof u. a.Es wird befohlen:1. Den Einsatzbefehl für die Diensthunde gibt der Lagerkommandant.2. Sämtliche Hundeführer müssen dem SS-T. Wachsturmbann unterstellt sein.3. Diensthunde dürfen nur ausgebildeten Hundeführern anvertraut werden, ausgebildete Diensthundeführer dürfen nicht in anderen Dienststellungen verwendet werden.4. Berichten über Häftlingsflucht sind in Zukunft die Einsatzmeldungen der Hundestaffeln beizufügen.