Einstufung der Konzentrationslager.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes
Scope and Content
Adressat: Reichssicherheitshauptamt, alle STL und Staatspolizei, alle Kommandeure der Sicherheitspolizei, alle Inspekteure der Sicherheitspolizei, Inspekteur der Konzentrationslager, Befehlshaber der Sicherheitspolizei Krakau und PragReichsführer SS hat einer Stufeneinteilung der Konzentrationslager zugestimmtStufe I: Für wenig belastete und besserungsfähige Häftlinge, Konzentrationslager Dachau, Sachsenhausen, Auschwitz IStufe I a: alte und bedingt arbeitsfähige Häftlinge, Konzentrationslager Dachau HeilkräutergartenStufe II: schwer belastete aber besserungsfähige Häftlinge, Konzentrationslager Buchenwald, Flossenbürg, Neuengamme, Auschwitz IIStufe III: schwer belastete, kriminelle, asoziale und kaum erziehbare Häftlinge, Konzentrationslager MauthausenVon einer entsprechenden Umgruppierung ist vorerst noch abzusehen. Neue Einweisungen werden nach dieser Einteilung vorgenommen.