Reichsministerium für die kirchlichen Angelegenheiten
Extent and Medium
Schriftgut
2317 Aufbewahrungseinheiten
119,8 laufende Meter
Creator(s)
- Reichsministerium für die kirchlichen Angelegenheiten, 1935-1945
Biographical History
Geschichte des Bestandsbildners
Durch Erlass über die Zusammenfassung der Zuständigkeiten des Reiches und Preußens in Kirchenangelegenheiten vom 16. Juli 1935 errichtet: Übergang der im Reichs- und Preußi‧schen Ministerium des Innern sowie der im Reichs- und Preußischen Ministerium für Wis‧senschaft, Erziehung und Volksbildung bearbeiteten kirchlichen Angelegenheiten auf den Reichsminister und Leiter der Reichsstelle für Raumordnung Kerrl (bis 1941), danach Staatssekretär Muhs.
Scope and Content
Geschichte des Bestandsbildners
Das Reichsministerium für die kirchlichen Angelegenheiten (RKM) wurde durch Erlass des Führers und Reichskanzlers Adolf Hitler vom 16. Juli 1935(1) als oberste Reichsbehörde errichtet. Damit gingen die vom Reichs- und Preußischen Ministerium des Innern sowie die vom Reichs- und Preußischen Ministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung bearbeiteten kirchlichen Angelegenheiten auf das neu geschaffene Ministerium über.Die durch Gesetz vom 26. Juni 1935 beim Reichsministerium des Innern errichtete Beschlussstelle in Rechtsangelegenheiten der Evangelischen Kirche(2) wurde durch die Zweite Verordnung zur Durchführung dieses Gesetzes vom 27. Juli 1935(3) dem Reichsministerium für die kirchlichen Angelegenheiten angegliedert. Zu den Aufgabenbereichen gehörten die Ausübung der Staatsaufsicht über die Kirchen, kirchlichen Vereine, Anstalten und Stiftungen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften, Rechtshilfe für die Kirchen und öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften, insbesondere in Patronats-, Kirchensteuer- und kirchlichen Finanzangelegenheiten, Regelung der Staatsleistungen an die Kirchen, Pflege kirchlich-kultureller Bestrebungen sowie kirchliche Bau- und Denkmalpflege.(4)
Ein Geschäftsverteilungsplan vom 15. Aug. 1935(5) wies die Abteilung G I Evangeli-sche und G II Katholische Angelegenheiten mit 48 bzw. 34 Sachgebieten aus. Zu den Aufgaben der Evangelischen Abteilung gehörten Angelegenheiten der Landeskirchen, Kirchenämter, Geistlichen und Kirchenbeamten, Dotationen und andere Staatsleistungen, Steuern und Abgaben, Bauten, Heeres- und Anstaltsseelsorge, Ökumene und Auslandsbeziehungen, Religionsunterricht, theologische Fakultäten, Vereine und Verbände, innere und äußere Mission, Juden, Altkatholiken, „konfessioneller Frieden“ und „Bekenntnisfreiheit“ sowie „Zusammenarbeit mit der Gestapo, Strafrecht“. Der Katholischen Abteilung G II oblagen Papst und Kurie, Zirkumskription der Diözesen, Angelegenheiten der Orden und Katholischen Jugend.(6)
Die Leitung wurde dem Reichsminister ohne Geschäftsbereich und Leiter der Reichsstelle für Raumordnung Hanns Kerrl übertragen, der dieses Amt bis zu seinem
Tode im Jahre 1941 wahrnahm. Das Gesetz zur Sicherung der Deutschen Evangelischen Kirche vom 24. Sept. 1935(7) ermächtigte ihn, Verordnungen mit rechtsverbindlicher Kraft zu erlassen, die im Reichsgesetzblatt veröffentlicht wurden. Nach seinem Tod wurden die Geschäfte von Staatssekretär Dr. Muhs weitergeführt, der sich nach Intervention Bormanns und auf Weisung Hitlers auf eine formale Geschäftsführung zu beschränken und von einer eigenständigen Kirchenpolitik abzusehen hatte. Die Zuständigkeit für die nationalsozialistische Kirchenpolitik wurde fortan von der Parteikanzlei wahrgenommen.(8)Das Reichsministerium für die kirchlichen Angelegenheiten hatte seinen Sitz in Berlin, Leipziger Straße 3. Es bestand bis zum Ende der NS-Zeit im Mai 1945.
Der Geschäftsverteilungsplan von Oktober 1938(9) übertrug der Zentralabteilung, die gleichzeitig die Dienststellenverwaltung für die Reichsstelle für Raumordnung wahrnahm, die Aufgabenbereiche Pressepolitik und Propaganda einschließlich „Zensur und Maßnahmen gegen die Inlandspresse“ sowie Angelegenheiten von Rundfunk, Film, Kunst und Musik. Die Evangelische Abteilung wurde in folgende 11 Referate untergliedert:
I Verfassung und VerwaltungII VermögensangelegenheitenIII Besoldung, Unterstützung, Dispositionsfonds, Abgrenzung der Kirchenge-meinden und KirchenkreiseIV AbgabewesenV Bausachen und PatronatVI Kirchliche ÄmterVII Schule, Unterricht, ForschungVIII Kirche und ÖffentlichkeitIX Kirchliches und religiöses LebenX Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften des In- und Auslandes undXI Allgemeine Angelegenheiten.
Zu den Referaten gehörten jeweils mehrere Sachgebiete.
Die Katholische Abteilung umfasste folgende Referate:
I Kirchenpolitische Angelegenheiten, Personalien, Erziehung und Schule, kirchliches LebenII Kirchliches Finanzwesen, Anstalten und Stiftungen, JustitiariatIII Kirchengemeinden und Pfarramt, Bausachen und Patronat sowieIV Kirche und Öffentlichkeit.
Der Geschäftsverteilungsplan vom 15. Febr. 1944(10) sah zudem für jede Abteilung ein zusätzliches Referat „Angelegenheiten der Ostmark“ vor.
1 RGBl. I S. 10292 RGBl. I S. 7443 RGBl. I S. 10604 Vgl. Handbuch für das Deutsche Reich 1936, Berlin 1936, S. 2895 BArch, R 5101 / 234936 Vgl. Boberach, a.a.O., S. 3077 RGBl. I S. 11788 Vgl. Boberach, Heinz: Organe der nationalsozialistischen Kirchenpolitik. Kompetenzverteilung und Karrieren in Reich und Ländern, in: Staat und Parteien. Fest-schrift für Rudolf Morsey zum 65. Geburtstag, Berlin 1992, S. 3089 BArch, R 5101 / 2110 BArch, R 5101 / 24154
Bestandsbeschreibung
Organisation und Geschäftsbetrieb des Reichsministeriums für die kirchlichen Angelegenheiten und der Reichsstelle für Raumordnung: Errichtung, Aufgaben und Organisation 1933-1945 (20), Innerer Dienst 1935-1945 (58), Haushalts-, Kassen-und Rechnungswesen 1930-1945 (27), Personalangelegenheiten 1898-1945 (93), Reichs-, Länder- und andere Behörden, NSDAP-Dienststellen, Eingaben 1921-1945 (278).
Gemeinsame Angelegenheiten der evangelischen und katholischen Kirchen, sonstiger Glaubensgemeinschaften, Vereine und Verbände: Allgemeines 1932-1945 (21), Geistliche und sonstige Kirchenbedienstete 1898-1945 (22), Finanzielle Angelegenheiten der Kirchen 1852 -1945 (82), Kirchliche Statistik 1920-1945 (11), Bauangelegenheiten 1878-1945 (38), Kirchliches und religiöses Leben 1933-1945 (40), Presse- und Rundfunkangelegenheiten 1935-1945 (33), Kirchen im Ausland und in den eingegliederten, angegliederten und besetzten Gebieten 1920-1944 (12), Andere weltanschauliche und Glaubensgemeinschaften, Freikirchen, Vereine und Verbände 1807-1945 (60).
Evangelische Kirche: Landeskirchen und Deutsche Evangelische Kirche (DEK) 1932-1945 (34), Evangelische Kirche der Altpreußischen Union 1925-1945 (7), Sonstige landeskirchliche Angelegenheiten 1846-1945 (181), Geistliche und sonstige Kirchenbedienstete 1882-1945 (70), Bau- und Grundstücksangelegenheiten 1811-1945 (159), Finanzielle Angelegenheiten 1812-1945 (110), Klöster, Domstifte 1843-1945 (28), Religiöses und kirchliches Leben 1862-1945 (56), Religiöse und Glaubensgemeinschaften 1892-1944 (18), Evangelische Kirchen in den eingegliederten, angegliederten und besetzten Gebieten sowie im Ausland, Internationale Vereinigungen 1835-1944 (66), Rechtsangelegenheiten 1880-1945 (34).
Katholische Kirche: Verhältnis von Staat und Kirche 1827-1945 (86), Kirchenprovinzen, Diözesen, Parochien 1817-1945 (109), Geistliche und sonstige Kirchenbedienstete 1822-1945 (26), Bau- und Grundstücksangelegenheiten 1817-1944 (74), Finanzielle Angelegenheiten 1820-1945 (67), Religiöses und kirchliches Leben 1812-1945 (117), Vereine, Verbände, Glaubensgemeinschaften 1899-1944 (8), Katholische Kirche in den eingegliederten, angegliederten und besetzten Gebieten sowie im Ausland 1841-1945 (98), Rechtsangelegenheiten 1840-1945 (91).
Vorarchivische Ordnung
Registraturen
Entsprechend der Untergliederung der Geistlichen Abteilung (G) des Preußischen Kultusministeriums in eine Evangelische und eine Katholische Unterabteilung wurden auch die Akten nach ihrer Entstehung (G I = Evangelische Abteilung, G II Katholische Abteilung) gekennzeichnet. Innerhalb dieser Teilung wurden General- und Spezialakten angelegt, wobei letztere überwiegend regional gegliedert wurden. Darüber hinaus gab es ab 1890 Akten, die aufgrund ihrer politischen Bedeutung als Geheimakten (Abteilung XV) geführt wurden. Akten der Zentralabteilung des Reichsministeriums für die kirchlichen Angelegenheiten wurden mit HB (für Hauptbüro), konfessionsübergreifende Angelegenheiten (z. B. Bausachen) mit G III gekennzeichnet. Akten der Beschlussstelle in Rechtsangelegenheiten der Evangelischen Kirche erhielten die Kennzeichnung BS (für Beschlussstelle).
Im Rahmen der Verlegung von Ministerien aus Luftschutzgründen wurden im Jahre 1943 zwei Abteilungen sowie Teile der Bibliothek und des „Archivs“ des Reichsministeriums für die kirchlichen Angelegenheiten unter Leitung eines Sonderstabes in das Predigerseminar nach Wittenberg verlegt.(1) Neben den wenigen erhalten gebliebenen Akten der Beschlussstelle müssen die in der Dienststelle des Reichskirchenministeriums in Berlin verbliebenen Registraturen als kriegsbedingt verloren angesehen werden.
Die nach Wittenberg ausgelagerten Akten gelangten anscheinend ohne nennenswerte Verluste im Jahre 1946 in das Deutsche Zentralarchiv nach Potsdam.
1 BArch, R 5101 / 24255
Erschliessungszustand
Publikationsfindbuch (2000)
Zitierweise
BArch R 5101/...