Luftflottenkommando 10 / Befehlshaber der Ersatz-Luftwaffe
Extent and Medium
Schriftgut
3 Aufbewahrungseinheiten
0,2 laufende Meter
Creator(s)
- Luftflottenkommando 10 / Befehlshaber der Ersatz-Luftwaffe (Lfl. 10 / BdE-Lw), 1944-1945
Biographical History
Geschichte des Bestandsbildners
Das Luftflottenkommando 10 wurde am 1. Juli 1944 als oberste Kommandobehörde für alle Ersatz- und Ausbildungseinheiten der Luftwaffe errichtet. Zum 6. März 1945 erfolgte die Umorganisation in Befehlshaber der Ersatz-Luftwaffe (BdE-Lw). Dem BdE-Lw wurden unterstellt:
Luftwaffenwehramt;
General für ausländisches Personal;
Inspekteur des Helferinnen-Korps;
Abteilung Verlustwesen des Luftwaffenpersonalamtes;
Kommandierender General der Flakausbildung;
Flak-Schul- und Ersatz-Divisionen;
Kommando der Luftnachrichten-Ausbildungs- und Ersatztruppen;
Höheres Kommando der Luftkriegsschulen;
Flieger-Ersatz-Divisionen;
Kommandos der Sanitäts-Ausbildungs- und Ersatz-Einheiten;
Kommando der Erprobungsstellen der Luftwaffe.
Weitere geplante Unterstellungen wurden nicht mehr durchgeführt oder blieben unwirksam. Ende April 1945 wurde die Dienststelle aufgelöst.
Scope and Content
Geschichte des Bestandsbildners
Die Akten stammen aus Rückführungen aus den USA und Großbritannien an die Dokumentenzentrale des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes. Von dort wurden die Akten 1968 an das Bundesarchiv, Abteilung Militärarchiv abgegeben.
Diese Akten waren bisher im Sammelbestand RL 7 (Luftflottenkommandos) zusammengefasst. Zur besseren Darstellung der einzelnen Provenienzen wurden Nebenbestände zu RL 7 angelegt.
Luftflottenkommando 10
07.1944 Aufstellung zur Zusammenfassung allerAusbildungs- u. Ersatztruppenteile der Luftwaffe03.1945 Umbenennung in Stab Befehlshaber der Ersatzluftwaffe
Befehlshaber:
07.1944-02.1945 Gen. d. Flg. Seidel02.1945-03.1945 Gen. d. Flg. Fröhlich
Quelle: "Feldgrau" Heft 4/1966, WL - 24/4
Bestandsbeschreibung
Erhalten geblieben sind nur allgemeine Personal- und Verwaltungsanordnungen sowie eine Akte zur Umorganisation bei den Luftwaffengerichten der Ersatz-Luftwaffe.
Zitierweise
BArch RL 7-10/...