Allgemeiner freier Angestelltenbund
Extent and Medium
Schriftgut
16 Aufbewahrungseinheiten
0,4 laufende Meter
Creator(s)
- Allgemeiner freier Angestelltenbund, 1921-1933
Scope and Content
Geschichte des Bestandsbildners
Bei den vom Zentralarchiv des FDGB in der Historischen Abteilung zusammengefassten Beständen handelt es sich um Restbestände verschiedener Provenienzen, die zu den seit 1935 im Zentralarchiv der Deutschen Arbeitsfront zusammengeführten Unterlagen gehörten. Die durch kriegsbedingte Verluste stark reduzierten Bestände wurden 1945/1946 dem FDGB übergeben. In der Folgezeit wurden die Bestände durch lokale Provenienzen und Kopien aus anderen Archiven ergänzt. Hierzu zählt auch der Bestand Allgemeiner freier Angestelltenbund.
Aufgaben und Organisation:
Zu Beginn des 20. Jhd. existierten über 70 Angestelltenverbände (v.a. Fachverbände) in Deutschland. Erste Ansätze zur Konzentration der Angestelltenbewegung boten sich bei der Bewegung zur Schaffung einer staatlichen Pensionsversicherung für die Privatangestellten. In der Folgezeit bildeten sich bei den zahlreichen Einzelverbänden zwei große Interessengruppen heraus:
-
der Hauptausschuß zur Herbeiführung einer staatlichen Pensionsversicherung;
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die Freie Vereinigung für die soziale Versicherung der Privatangestellten.
Der Hauptausschuß forderte ein Sondergesetz für die Privatangestellten, also die Trennung von der Sozialversicherung der Arbeiter, während die Freie Vereinigung den Gedanken einer einheitlichen Sozialversicherung favorisierte.
Im September 1913 kam es zur Gründung des Arbeitsausschusses für einheitliches Angestelltenrecht. Sein Hauptanliegen war die Durchsetzung eines einheitlichen Dienstvertragsrechts. Diesem diente der 1. Kongreß für das einheitliche Angestelltenrecht im Frühjahr 1914 in Berlin. Aus dem losen Arbeitsausschuß bildete sich noch im 1. Weltkrieg die festere Arbeitsgemeinschaft für das einheitliche Angestelltenrecht. Durch die intensive Gemeinschaftsarbeit wurde Ende 1917 auf einer Vorständekonferenz aller angeschlossenen Verbände zur organisatorischen Festigung die Arbeitsgemeinschaft freier Angestelltenverbände (AfA) gebildet. Mit der Umbildung der Arbeitsgemeinschaft wurden gleichzeitig Ortskartelle geschaffen.
Am 03. Oktober 1921 wurde auf dem 1. AfA-Gewerkschaftskongreß in Düsseldorf der Allgemeine freie Angestelltenbund (AfA-Bund) gegründet.
Der AfA-Bund und der ADGB schlossen einen Organisationsvertrag über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Gewerkschaftsarbeit ab. Im Frühjahr 1923 schlossen AfA-Bund und ADGB auch mit dem, aus der Freigewerkschaftlichen Beamtenzentrale hervorgegangenen, Allgemeinen Deutschen Beamtenbund einen Organisationsvertrag ab. Diese in sich autonomen Bünde bildeten die 3 Säulen der freien Gewerkschaften.
Nach dem 3. AfA-Gewerkschaftskongreß 1928 in Hamburg wurde eine feste Bezirksorganisation geschaffen.
Dem AfA-Bund waren folgende Verbände angeschlossen (Stand 1930):
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Zentralverband der Angestellten, Berlin;
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Deutscher Werkmeister-Verband, Düsseldorf;
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Bund der technischen Angestellten und Beamten, Berlin;
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Polier-, Werk- und Schachtmeisterbund, Braunschweig;
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Allgemeiner Verband der Deutschen Bankangestellten, Berlin;
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Genossenschaft Deutscher Bühnenangehörigen, Berlin;
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Internationale Artistenloge, Berlin;
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Verband Deutscher Schiffsingenieure, Hamburg;
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Werkmeisterverband der Schuhindustrie, Frankfurt/Main;
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Deutscher Chorsängerverband und Tänzerbund, Mannheim;
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Deutscher Fördermaschinistenverband, Essen;
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Verband der Zuschneider, Zuschneiderinnen und Direktricen, Hamburg;
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Verband Deutscher Kapitäne und Steuerleute der Handelsschiffahrt und Hochseefischerei, Altona;
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AfA-Bund Polnisch-Oberschlesien, Kattowitz.
Vorsitzende:
Siegfried Aufhäuser (1921) - 1933
Bernhard Göring (Geschäftsführender Sekretär des AfA-Bundes)
Mitglieder:
1917: ca. 60.000
1924: 543.596
1929: 425.000
Kongresse:
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AfA-Gewerkschaftskongreß 03. Okt. 1921 in Düsseldorf
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AfA-Gewerkschaftskongreß 15. Juni 1925 in München
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AfA-Gewerkschaftskongreß 1928 in Hamburg
Bestandsbeschreibung
Beim Bundesvorstand des AfA-Bundes bestand um 1931 ein Archiv mit ca. 5.000 Bänden. Das Archiv gliederte sich in:
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Allgemeines Archiv und Archiv für Sozialpolitik,
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Arbeitsrechtsarchiv,
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Wirtschaftspolitisches Archiv,
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Aktenarchiv.
Zum AfA-Bund gehörte u.a. der Deutsche Werkmeisterverband. Auch hier wird 1929 ein Archiv, vermutlich ein Pressearchiv, erwähnt.
Der 1919 neu gegründete Bund der technischen Angestellten und Beamten (BUTAB) im AfA-Bund verfügte über ein Pressearchiv, das auch dienstliches Schriftgut des BUTAB aufnahm.
Überliefert sind u. a.:
Stellungnahmen zum Entwurf des Betriebsrätegesetzes, 1919/20; Protokollbücher von Ortsvereinen; Geschäftsordnungen für Unterstützungsfälle; Protokolle der Verbandstage des Deutschen Technikerverbandes; Flugblätter des Bundes der technischen Angestellten und Beamten (Butab).
Erschliessungszustand
Publikationsfindbuch, Onlinefindbuch
Zitierweise
BArch RY 42/...