Allgemeiner Deutscher Gewerkschaftsbund

Identyfikator
RY 23
Język opisu
niemiecki
Daty
1 Jan 1895 - 31 Dec 1945
Poziom opisu
Zespół archiwalny
Źródło
Partner EHRI

Rozmiary i nośnik

12 AE0,0 lfm

Schriftgut

Biografia twórcy

Gründung 1919; Auflösung 1933. 1. ADGB-Bundesvorstand (z.T. Kopien). - 18 AE. - 1919-1945. 2. Bundesschule Bernau (Kopien). - 8 AE. - 1927-1931. 3. Ortskartelle (Barth, Gera, Göppinen, Ilmenau, Leipzig, Mühlhausen, Nauen, Neustrelitz, Rostock, Schwerin, Stettin, Treptow an der Tollense, Verden, Zwickau). - 17 AE. - 1895-1933.

Dzieje zespołu

Aufgaben und Organisation: Vorläufer war die Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands. Sie wurde durch die Teilnehmer der im Nov. 1890 in Berlin tagenden Konferenz sämtlicher Gewerkschaftsvorstände der freien Gewerkschaften gewählt. Diese Wahl bestätigte der Halberstädter Kongress im März 1892. Seit 1903 existierte bei der Generalkommission ein Zentralarbeitersekretariat, seit 1905 ein Arbeiterinnensekretariat. 1910 wurde die sozialpolitische Abteilung gebildet und übernahm die Funktion der bis dahin bestehenden Kommissionen der Generalkommission (u. a. Kommission zur Bekämpfung des Kost- und Logiezwanges, Kommission für Bauarbeiterschutz RY 24, Zentralkommission der Gewerbegerichtsbesitzer). Beratende Kontrollinstanz der Generalkommission war der 1896 gebildete Gewerkschaftsausschuß, dem je 1 Vertreter der angeschlossenen Verbände angehörte. 1902 wurde die Revisionskommission ins Leben gerufen. 1914 ging die Funktion des Gewerkschaftsausschusses an die Vorständekonferenz über. Der vom 30.06.-10.07.1919 nach Nürnberg einberufene 10. Gewerkschaftskongreß beschloss die Bildung des ADGB. An die Stelle der Vorständekonferenz der Generalkommission trat der Bundesausschuss in dem die angeschlossenen Verbände durch die Vorsitzenden und weitere Vertreter entsprechend der Mitgliederzahl präsent waren. Der Bundesausschuß überwachte die Tätigkeit und Kassenführung des Bundesvorstandes und konnte bei Einstimmigkeit statuarisch wirksame Beschlüsse fassen. Wichtige Beschlüsse des Bundesvorstandes wurden durch den Bundesausschuss bestätigt. Exekutivorgan des Bundes war der Bundesvorstand. Er setzte die Beschlüsse der Gewerkschaftskongresse und des Bundesausschusses um und war für die Kontrolle und Anleitung der Bezirks- und Ortsausschüsse verantwortlich. Der Bundesvorstand gliederte sich in Abteilungen, deren wichtigste die Rechtsabteilung, die Abteilung für Sozialpolitik, die Abteilung für Wirtschaftspolitik, die Jugendabteilung und die Abteilung für Arbeiterinnenfragen waren. Vorsitzende der Generalkommission bzw. des ADGB waren: Carl Legien 1892-1920, Gustav Bauer (2. Vors.) 1908-1918 und Theodor Leipart 1921-1933.

Bestandsbeschreibung: Überliefert sind v. a. Protokolle des Bundesausschusses, Rundschreiben und Mitteilungen, Konferenzen, Jahresberichte und Protokolle verschiedener Ortsausschüsse, Unterlagen über den Bau der Bundesschule des ADGB in Bernau, Protokolle und Jahresberichte verschiedener Ortskartelle und -ausschüsse, der Bericht des Regierungsassessors Dr. Palfner über seine Reise in die Sowjetunion (6 Bde) und Unterlagen der Auslandsvertretung der Deutschen Gewerkschaften - Landesgruppe Schweden 1937-1945.

DATEN AUS IMPERIA, DIE NICHT IN DIE

ENTSPRECHUNGEN FELDER IN BASYS IMPORTIERT

WERDEN KONNTEN, DA DORT SCHON INHALTE

VORHANDEN WAREN ODER DIE INHALTE NICHT

EINGEFUEGT WERDEN KONNTEN.

LAUFZEIT: 1892-1933, 1937-1945

UMFANG,.LFD. METER: (ca. 1,20 lfm)

LESEFILM MICROFISCHE: Ja

BEARBEITER STAND(JAHR): Grunwald 08-2001

Informacje dotyczące procedury

  • Findbuch

  • This fonds was selected by EHRI from their holding guide, based on date range and subject

  • Bundesarchiv

Tematy

Niniejszy opis pochodzi bezpośrednio z usystematyzowanych danych dostarczonych EHRI przez instytucję partnerską. Instytucja przechowująca zbiór uznaje ten opis za dokładne odzwierciedlenie zasobów archiwalnych, do których odwołuje się w momencie przekazywania danych.