Deutsche Studentenschaft

Identyfikator
R 129
Język opisu
niemiecki
Daty
1 Jan 1919 - 31 Dec 1933, 1 Jan 1937 - 31 Dec 1937
Poziom opisu
Zespół archiwalny
Źródło
Partner EHRI

Rozmiary i nośnik

3 AE

Schriftgut

Biografia twórcy

Vertreter von 74 Studentenschaften aus dem Deutschen Reich, Danzig, Österreich und dem Sudetenland vereinigten sich auf dem Würzburger Studententag 1919 im großdeutschen Sinn zur Vertretung der deutschen Studentenschaft, der alle Studierenden als Einzelmitglieder unmittelbar angehörten. Aus ihr ging 1920 die Deutsche Studentenschaft (DSt) als Dachorganisation hervor, die auf den örtlichen Studentenausschüssen aufbaute. Nach ihrer Satzung von 1922 wurde im Reichsgebiet die Zugehörigkeit zur DSt nach dem Staatsangehörigkeitsprinzip geregelt. Durch Gesetz vom 22. April 1933 wurde die Zugehörigkeit zur Studentenschaft nach dem Rasseprinzip bestimmt und allen Studentenschaften die staatliche Anerkennung zugesprochen. Am 7. Februar 1934 wurde der DSt eine Verfassung nach dem nationalsozialistischen Führerprinzip oktroyiert. Den Abschluss der Gleichschaltung und Erfassung aller studentischen Organisationen bildete im November 1936 die Errichtung der Reichsstudentenführung (RSF) als Hauptamt in der Reichsleitung der NSDAP, in dem die DSt als von der NSDAP betreute Organisation mit dem NS-Deutschen Studentenbund (NSDStB) als Gliederung der Partei vereinigt wurde.

Der wesentliche Teil der Akten der DSt aus der Zeit 1933-1936 befindet sich zusammen mit einem Großteil der Überlieferungen des NSDStB und der RSF in der Abteilung R des Bundesarchivs.

Stand: Dezember 2005

Dzieje zespołu

Vertreter von 74 Studentenschaften aus dem Deutschen Reich, Danzig, Österreich und dem Sudetenland vereinigten sich auf dem Würzburger Studententag 1919 im großdeutschen Sinn zur Vertretung der deutschen Studentenschaft, der alle Studierenden als Einzelmitglieder unmittelbar angehörten. Aus ihr ging 1920 die Deutsche Studentenschaft (DSt) als Dachorganisation hervor, die auf den örtlichen Studentenausschüssen aufbaute. Nach ihrer Satzung von 1922 wurde im Reichsgebiet die Zugehörigkeit zur DSt nach dem Staatsangehörigkeitsprinzip geregelt. Durch Gesetz vom 22. April 1933 wurde die Zugehörigkeit zur Studentenschaft nach dem Rasseprinzip bestimmt und allen Studentenschaften die staatliche Anerkennung zugesprochen. Am 7. Februar 1934 wurde der DSt eine Verfassung nach dem nationalsozialistischen Führerprinzip oktroyiert. Den Abschluß der Gleichschaltung und Erfassung aller studentischen Organisationen bildete im November 1936 die Errichtung der Reichsstudentenführung (RSF) als Hauptamt in der Reichsleitung der NSDAP, in dem die DSt als von der NSDAP betreute Organisation mit dem NS-Deutschen Studentenbund (NSDStB) als Gliederung der Partei vereinigt wurde.

Źródła

  • ZSG 129

  • Michael H. Kater, Studentenschaft und Rechtsradikalismus in Deutschland 1918-1933.- Hamburg, 1975

  • Konrad H. Jarausch, Deutsche Studenten 1800 bis 1970.- Frankfurt, 1984

Informacje dotyczące procedury

  • Vorläufige Verzeichnisse (1960/1979, 2001)

  • This fonds was selected by EHRI from their holding guide, based on date range and subject

  • Bundesarchiv

Tematy

Niniejszy opis pochodzi bezpośrednio z usystematyzowanych danych dostarczonych EHRI przez instytucję partnerską. Instytucja przechowująca zbiór uznaje ten opis za dokładne odzwierciedlenie zasobów archiwalnych, do których odwołuje się w momencie przekazywania danych.