Reichsvereinigung Chemische Fasern
Rozmiary i nośnik
10 AE
Schriftgut
Biografia twórcy
Bereits vor 1914 Schaffung von Einrichtungen zur Beschränkung des Wettbewerbs und zur Regelung des Absatzes in Form von Syndikaten, die in der Weimarer Republik fortbestan‧den. Umstellung der Friedens- auf die Kriegswirtschaft zu Beginn des zweiten Weltkrieges und damit die sich verschärfende Versorgungslage erforderten höchstmögliche Produktions‧steigerung und im Zuge der allgemeinen Warenbewirtschaftung straffere Koordinierung der Lenkungsmaßnahmen, Erschließung neuer Entwicklungsmöglichkeiten und zusätzlicher Rohstoffquellen. Aufgaben dieser Art - bisher ausschließlich von der "Organisation der Ge‧werblichen Wirtschaft" (R 8, R 9, R 11, R 12, R 13) wahrgenommen - übernahmen seit 1940/41 auch die neugebildeten Reichsvereinigungen und Gemeinschaften; unterlagen dem Aufsichts- und Eingriffsrecht des Reichswirtschaftsministers (R 3101). Rechtliche Grundlage: Gesetz über die Errichtung von Zwangskartellen vom 15.07.1933 und Verordnung über Ge‧meinschaftswerke in der gewerblichen Wirtschaft vom 04.09.1939. Reichsvereinigungen und Gemeinschaften waren als privatrechtliche Zusammenschlüsse ausschließlich aufgrund ihrer Satzungen tätig, nicht aufgrund allgemein verbindlichen öffentlichen Rechts.
Zakres i treść
Statistische Übersichten über Erzeugung von Zellwolle und Kunstseide
Informacje dotyczące procedury
Verzeichnis (1967)
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Bundesarchiv
Tematy
- Norddeutscher Bund und Deutsches Reich (1867/1871-1945) >> Wirtschaft, Rüstung, Landwirtschaft, Post, Verkehr