Fonds zur Abgeltung gewisser Ansprüche nach dem Siebenten Rückstellungsgesetz

  • Compensation fund for certain claims under the Seventh Restitution Act
Identyfikator
17000504
Język opisu
niemiecki
Daty
1962 - 1965
Poziom opisu
Podzespoły archiwalne
Języki
  • niemiecki
Pismo
  • Latin
Źródło
EHRI

Rozmiary i nośnik

17 Faszikel, 1.625 Mappe.

Przejęcie

Finanzlandesdirektion Wien.

Zakres i treść

Das Siebente Rückstellungsgesetz von 1949 (vgl. BGBl Nr. 207/1949), das Entschädigungen aus Dienstverhältnissen in der Privatwirtschaft regeln sollte, hatte eine Lücke: Da die Entschädigungen von den Unternehmen zu zahlen waren, in denen die Geschädigten gearbeitet hatten, gab es für jene, deren ehemaliger Arbeitgeber nach 1949 nicht mehr existierte, keine Möglichkeit, einen Antrag einzureichen. Zur Behandlung dieser Fälle wurde im Jahr 1962 der Fonds zur Abgeltung gewisser Ansprüche nach dem Siebenten Rückstellungsgesetz geschaffen (vgl. BGBl Nr. 187/1962). 1965 beendete er seine Tätigkeit und wurde liquidiert. Er behandelte 1.625 Anträge, davon wurden nur 173 im normalen Verfahren, weitere 15 nach (insgesamt 401) Einsprüchen positiv erledigt. Es wurde eine große Zahl an "ungerechtfertigten Anträgen" registriert. Die Bedeutung des Bestandes besteht also nicht in seiner verhältnismäßig geringen Reichweite, sondern eher darin, dass er das Versagen der Rückstellungsgesetzgebung im Hinblick auf Berufsschädigungen eindrucksvoll dokumentiert. Im Faszikel 17 finden sich wichtige Materialien zum 7. Rückstellungsgesetz.

Sposób uporządkowania

Numerisch.

Uwagi archiwisty

Description made by Francesco Gelati on the basis of the website http://www.ns-quellen.at/.

Reguły i zwyczaje

EHRI Guidelines for Description v.1.0