Lippische Polizeiverwaltung

  • Gestapo Bielefeld
Identifier
006426
Type of Entity
Corporate Body

History

Geschichte und Zuständigkeit der Lippischen Polizeiverwaltung:

In der Überlieferung der Polizeiakten der Lippischen Regierung spiegelt sich der weite Polizeibegriff des 19. Jahrhunderts wider. Zur Polizei gehörten die Verwaltungs-, die Ordnungs- und die Sicherheitspolizei.

Der Landespolizeidirektor bearbeitete die ihm übertragenen Aufgaben mit Sitz und Stimme in der Regierung. Dies wurde in einer Dienstanweisung der Lippischen Regierung vom 20. Mai 1919 (Lippische Regierung Nr. 11666 vom 31. Mai 1919) festgelegt. Zum Geschäftsbereich des Landespolizeidirektors gehörten die Bearbeitung der Polizeiangelegenheiten, die die allgemeine Sicherheit betrafen. Dazu gehörten u.a. die Sicherheits- und Kriminalpolizei, das Melde- und Passewesen und die Fremdenpolizei. Bei den übrigen Arbeitsbereichen des Polizeiwesens war er z. B. beim Erlass von Polizeiverordnungen und bei Anordnungen für die Exekutive hinzuzuziehen. Dies galt für alle Belange der Wohlfahrtspolizei (Gesundheits-, Veterinär-, Gewerbe-, Armen-, Bau- und Wegepolizei). Zum Aufgabenbereich des Landespolizeidirektors gehörten die Einrichtung und Beaufsichtigung der Einwohnerwehren und die Leitung der Strafanstalten - mit Ausnahme der Landesstrafanstalten - und die oberste Leitung der Gendarmerie.

Entsprechend dem Gesetz über die Errichtung einer Reichspolizeistelle und die Organisation der Kriminalpolizei in den Ländern (Reichskriminalgesetz 21.7.1922) musste auch in Lippe eine Neuordnung der Kriminalpolizei erfolgen, die in eine Landeskriminalpolizei umgewandelt wurde. Die Neuordnung erfolgte durch das Gesetz betr. die Kriminalpolizei vom 24. März 1922 (Lipp. Verord. Bd. 28). Mit dem 1. April 1922 wurde die staatliche Kriminalpolizei eingerichtet, in die einzelne Beamte aus dem Gendarmeriedienst übernommen wurden.

Das Gesetz vom 4. April 1930 über die Polizeiverwaltung (Lippische Gesetz-Sammlung Nr. 12 vom 14. April 1930, S. 143) regelte die verwaltungsmäßigen Zuständigkeiten der Ortspolizei, die von Städten und Ämtern getragen wurde, und der Landespolizei. Landespolizeibehörde war die Regierung. Ebenso geregelt wurde der Erlass, die Veröffentlichung und die Gültigkeit von Polizeiverordnungen. Die Polizeiverordnungen der Ortspolizeibehörden waren im Staatsanzeiger, die der Landespolizeiverordnungen in der Lippischen Gesetzessammlung zu veröffentlichen.

a) Verstaatlichung und Organisation des Lippischen Polizeiwesens Durch Gesetz vom 21. Dezember 1933 wurde das Lippische Polizeiwesen verstaatlicht (Lippische Gesetz-Sammlung Nr. 68 vom 29. Dez. 1933 Nr. 138, S. 220-222). Das Gesetz trat am 1. Januar 1934 in Kraft. Mit diesem Tag wurde das Gesetz betreffend die Kriminalpolizei vom 24. März 1922 (Lipp. Verord. Bd. 27) und das Polizeivollzugsgesetz vom 15. November 1923 außer Kraft gesetzt. Der Polizei- und Sicherheitsdienst in Lippe wurde nun von staatlichen Beamten wahrgenommen, die in der Lippischen Landespolizei zusammengefasst wurden.

Die Landespolizei wurde unterteilt in a) Schutzpolizei, b) Landjägerei (Gendarmerie), c) Kriminalpolizei und d) Politische Polizei. Der gesamte Polizei- und Sicherheitsdienst wurde dem Führer der Landespolizei unterstellt. Der Führer der Landespolizei (Der Landespolizeiführer) war direkt der Landesregierung unterstellt.

Die Ausführungsverordnung vom 1. Juni 1934 legte fest: Oberste Landespolizeibehörde ist die Lippische Landesregierung, Kreispolizeibehörden sind die Landräte, Ortspolizeibehörden die Gemeindevorsteher bzw. Bürgermeister.

Der Polizei- und Sicherheitsdienst wurde in den Städten durch die Schutzpolizei und die Kriminalpolizei versehen; in ländlichen Gebieten durch die Gendarmerie (diese taucht im Gesetz unter der in Preußen üblichen Bezeichnung Landjäger auf). Die Gendarmerie übernahm zugleich die kriminalpolizeilichen Aufgaben. In das Gendarmerie-Korps wurden in der Regel langgediente Unteroffiziere des Heeres übernommen. Die Gendarmeriestationen waren in den einzelnen Verwaltungsämtern verteilt. Die Gendarmen übten ihren Ordnungsdienst in der Regel innerhalb ihres fest umrissenen Bezirkes aus. Der Gendarm war Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft und Träger der Kriminalpolizei auf dem Lande. Hinzu kamen Aufgaben der Sicherheitspolizei, zu denen auch die Gewerbe-, Bau-, Fischerei-, Forst- und Verkehrspolizei gehörte.

Mit der Verstaatlichung des Lippischen Polizeiwesens wurden die bisherigen Gemeindepolizeibeamten in den Gendarmeriedienst übernommen. Die Sollstärke der Lippischen Polizei betrug 1934: Schutzpolizei 39, Gendarmerie 58 und Kriminalpolizei einschließlich Politischer Polizei 12 (Vgl. L 80.14 Nr. 20). Die Gendarmerie des Landes Lippe wurde in 40 Postenbereiche (Dienstbezirk des jeweiligen Gendarmeriepostens), 14 Amtsbereiche (die dem Gendarmerieamtsführer zur Dienstaufsicht zugewiesenen Postenbereiche) und 3 Abteilungsbereiche (die dem Gendarmerieabteilungskommandanten zur Dienstaufsicht zugewiesenen Amtsbereiche) eingeteilt.

In den Städten unterstand die Schutz- und Kriminalpolizei dem örtlich zuständigen Polizeiführer und in den ländlichen Gemeinden dem für den Bezirk zuständigen Gendarmeriekommissar. Die beiden Polizeiführer waren an Weisungen der Landräte bzw. Bürgermeister gebunden. Die politische Polizei unterstand der Aufsicht und Verfügungsgewalt des Führers der Landespolizei.

Dienststellen der Schutzpolizei waren in Detmold, Lage, Lemgo und Bad Salzuflen, Gendarmerieabteilungen in Detmold (Abtlg. I), in Lemgo (Abtlg. II) und in Schieder (Abtlg. III). In der Nachkriegszeit wurden in Lippe - wie in Nordrhein-Westfalen - Polizeiausschüsse gebildet (L 80.14 Nr. 232). Die Verwaltung ging 1947 über an die Regierung Detmold.

b) Politische Polizei Die politische Polizei des Landes Lippe wurde 1935 als Außenstelle der Staatspolizeistelle in Bielefeld unterstellt. Die 1934 eingerichtete Staatspolizeileitstelle Bielefeld - hervorgegangen aus dem aufgelösten Polizeipräsidium Bielefeld (Bestand M 4) - war für den Regierungsbezirk Minden zuständig, sowie für die nichtpreußischen Länder Lippe und Schaumburg-Lippe.

Mit Wirkung vom 1. Juli 1936 wurden die Aufgabengebiete der Landeskriminalpolizei und der Staatspolizei getrennt. Die Außenstelle Detmold der Geheimen Staatspolizei blieb bestehen, die Landeskriminalpolizeistelle des Landes Lippe wurde mit der Kriminalpolizeistelle in Detmold vereinigt.

c) Luftpolizei Die Luftüberwachung im Freistaat Lippe-Detmold wurde durch Luftpolizeibeamte des luftpolizeilichen Überwachungsdienstes der Provinz Hannover wahrgenommen. Seit 1937 gehörte das Land Lippe zum Überwachungsbereich des Luftamtes Münster.

d) Feuerpolizei Einen Überlieferungsschwerpunkt des Bestandes bilden Akten zur Feuerpolizei. Schon im alten Repertorium wurde 1957 angemerkt, dass die Akten der Feuerpolizei höchst unsachgemäß abgelegt wurden, insbesondere die „Feuerlöscheinrichtungen in den ländlichen Ortschaften wurde nicht nach den alten Verwaltungsbezirken getrennt abgelegt. Eine Umordnung war allerdings nicht ratsam, da die Vorgänge im Eingangsstempel mit einem Aktenzeichen versehen wurden und wegen später eingehender Bezugsschreiben ein Auffinden gänzlich unmöglich gemacht wurde. Auch bei der Neuverzeichnung wurden die zahlreichen Titel beibehalten. Akten zur Feuerpolizei befinden sich auch im Bestand L 77 A.

Schon im 18. Jahrhundert bestanden in Lippe Pflichtfeuerwehren, die sog. „Sprützengesellschaften. Diese Wehren wurden zu Beginn des 19. Jahrhunderts mit Spritzen ausgerüstet (Druckspritzen bzw. Saug- und Druckspritzen (Zubringer)). Die Wehren wurden seit Mitte der 1920er Jahre mit modernen Gerät ausgerüstet. Angeschafft wurden Automobilmotorspritzen und automobile Mannschaftswagen, um am Brandort effektiver arbeiten zu können. Für Beschaffung und Unterhalt der Geräte wurden Beträge aus der Lippischen Feuerlöschkasse eingesetzt. Parallel zur Geräteanschaffung wurde in den Orten die Spritzenhäuser neu errichtet oder entsprechend ausgebaut.

In Lippe gab es eine oberinstanzliche Zuständigkeit des Landes für das Feuerlöschwesen sowie eine starke Einflussnahme auf die Organisation der freiwilligen Feuerwehren. Diese wurde von den Verwaltungsbezirken ausgeübt. Es gab neun Brandmeisterbezirke mit eignen Spritzenstationen. Der Branddirektor hatte damit eine wirkliche Leitungsfunktion. Branddirektor Eduard Winkler (1852-1933), der 1890 seinen Dienst angetreten hatte, ging 1923 in Ruhestand. Winkler war der erste Inhaber der neugeschaffenen Stelle eines Landesbranddirektors für Lippe. Vor seinem Dienstantritt in Lippe war Winkler im Dienste der Leipziger Feuerwehr. Sein Nachfolger wurde 1928 Robert Günther, vorher Brandinspektor in Wolfen (Kreis Bitterfeld). Vertreten wurde Günther im Falle der Abwesenheit bzw. in der Interimszeit von Branddirektor Heinrich Ritter in Bielefeld. Günther war seit Mai 1933 Mitglied der NSDAP. Er wurde am 7. August 1939 zum Wehrdienst eingezogen.

from: http://www.archive.nrw.de/LAV_NRW/jsp/findbuch.jsp?archivNr=409&id=01239&tektId=51&bestexpandId=43

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