Gerichtsgefängnis Frankfurt a.M.
- Court Prison Frankfurt a.M.
History
Das in den Jahren 1903-1905 in der Hammelsgasse als 'Königlich Preußische Musteranstalt' errichtete und 1917 erweiterte Gebäude diente bis zum Jahre 1973 als Gerichts- und Untersuchungsgefängnis (ab 1936: Untersuchungsgefängnis, ab 1941: Untersuchungshaftanstalt). Es unterstand dem Oberstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Frankfurt als Strafvollzugsbehörde und diente dem Vollzug von kurzen Gefängnis- und Haftstrafen und zur Aufnahme von Untersuchungsgefangenen. Durch Verordnung des Preußischen Staatsministeriums vom 8.12.1922 und die Allgemeine Verfügung des Justizministeriums vom 13.12.1922 über die Neuordnung der Strafanstaltsverwaltung (JMBl. S. 560) wurde das Gerichtsgefängnis Hammelsgasse ab 1.1.1923 dem Strafvollzugsamt Frankfurt unterstellt. Bis zum Jahre 1928 und von etwa April bis Dezember 1945 waren auch weibliche Häftlinge dort untergebracht. Aufgenommen wurden zahlreiche Durchgangsgefangene aus anderen Anstalten, die vorübergehend nach Frankfurt verlegt wurden, sowie ab 1942 sogenannte Polizeihäftlinge. Die Belegung des für 312 Häftlinge ausgelegten Gebäudes schwankte zwischen 200 und 500 Personen, darunter auch, namentlich in der NS-Zeit, zahlreiche politische Gefangene und während des 2. Weltkrieges in Untersuchungshaft genommene ausländische Zwangsarbeiter.
from: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b2703
Rules and Conventions
EHRI Guidelines for Description v.1.0