Ministerialabteilung für die höheren Schulen
- Ministerial Department for higher Schools
Dates of Existence
Das Organisationsmanifest vom 18. März 1806 wies dem Geschäftskreis des neuerrichteten Geistlichen Departements zu 'den Kultus sowohl der evangelischen als katholischen Religion und anderer im Staate tolerierter Gemeinden, das Kuratorium der Universität, Schulen und überhaupt Gelehrte und Bildungsanstalten'. Ministerialabteilungen im Geistlichen Departement bildeten das Oberkonsistorium, der Katholische Geistliche Rat sowie die Oberstudiendirektion. Das Ministerium - 1817-1848 dem Ministerium des Innern angegliedert - übte die unmittelbare Aufsicht über die Kirchen und Religionsgemeinschaften aus. Das Evangelische Konsistorium, der Katholische Kirchenrat und die Israelitische Oberkirchenbehörde waren ihm als Staatsbehörden direkt untergeordnet, bis die Revolution von 1918 die Epoche des Staatskirchentums beendete. Durch das Gesetz vom 3. März 1924 wurden auf der Grundlage der Weimarer Reichsverfassung die Rechtsverhältnisse der Kirchen und Religionsgemeinschaften in Württemberg neu geregelt. Die Evangelische und Katholische Kirche sowie die israelitische Religionsgemeinschaft, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt blieben, verwalteten und entschieden ihre Angelegenheiten von da an selbstständig. Bei der Verleihung ihrer Ämter besaßen der Staat und die bürgerlichen Gemeinden kein Mitspracherecht mehr. Infolge der Trennung von Kirchen und Staat wurde die Bennenung 'Ministerium des Kirchen- und Schulwesens' durch die schon seit längerem als Alternativform gebräuchliche spezifisch württembergische Bezeichnung 'Kultministerium' ersetzt. Das Kultministerium blieb für die Beziehungen des Staates zu den Religionsgemeinschaften zuständig. Sein eigentlicher Aufgabenbereich erstreckte sich jedoch auf das Bildungs- und Erziehungswesen einschließlich der Jugendpflege, die Betreuung von Wissenschaft und Kunst, die Denkmalpflege und den Heimatschutz (Natur- und Landschaftsschutz). Für die höheren Schulen bestand seit 1866 die Ministerialabteilung für die höheren Schulen (zunächst Abteilung für die Gelehrten- und Realschulen), die Nachfolgebehörde der Oberstudiendirektion (1807-1817) bzw. des Studienrats (1817-1866). Das Gewerbeschulwesen besaß seine oberste Leitung im Gewerbeoberschulrat, an dessen Stelle 1920 die Ministerialabteilung für die Fachschulen trat. Die ministeriellen Aufsichtsbehörden für die Volksschulen waren konfessionell getrennt: für die evangelischen Volksschulen war der der Evangelische Oberschulrat zuständig, für die katholischen der Katholische Oberschulrat. 1933 wurden die beiden konfessionellen Oberschulbehörden zur Ministerialabteilung für die Volksschulen vereinigt.
Rules and Conventions
EHRI Guidelines for Description v.1.0